1. Ein Mitglied des House of Lords greift keine anderen Mitglieder oder Mitglieder von verbündeten Gilden an, es sei denn, beide Seiten sind einverstanden. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen von der Zahlung eines Strafgeldes in die Gildenkasse bis zum Hinauswurf aus der Gilde.
2. Mitglieder oder Verbündete werden nicht beleidigt oder vollgespammt. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen von der Zahlung eines Strafgeldes in die Gildenkasse bis zum Hinauswurf aus der Gilde.
3. Jeder Spieler handelt zu jedem Zeitpunkt eigenverantwortlich, wer das Ansehen der Gilde beschädigt, wird dafür zur Rechenschaft gezogen.
4. Zum Seneschall wird am Anfang eines Monats ernannt, wer in der Gildenehrerangliste den 1. oder den 2. Platz belegt. Der 3. und der 4. in dieser Liste erhält den Titel Herold. Die Gildenpunkte des Gildenmeisters sind für diese Liste irrelevant.
Diese Regelung triit am 1.2.09 in Kraft.
5. Wer für längere Zeit nicht online ist, meldet dies im dafür vorgesehenen Thread. Die Meldung dafür enthält den Grund und die vorraussichtliche Dauer der Auszeit. Anwesenheit ist, unter normalen Umständen, mindestens an 2 Tagen in einer Woche erforderlich. Man zeigt seine Anwesenheit durch Aktivität in der Chatbox und in diesem Forum!
6. Das Regelwerk wird unter Umständen verändert oder erweitert. Mitglieder setzen sich selbstständig von den Änderungen in Kenntnis, sofern der Gildenmeister diese nicht weiter ankündigt.
7. Habt Spaß im Spiel
Verderbt ihn unseren Feinden
Stand 2.2.09